Neue B2B-Commerce Studie
Jetzt downloadenAutomatische Pseudonymisierung von Gerichtsdokumenten
Große Datenmengen DSGVO-konform nutzen
Entscheidungen der Gerichte haben grundsätzliche Bedeutung für alle Richter, Staatsanwälte, Anwälte und deren Mandanten. Denn die ergangenen Urteile bieten Anhaltspunkte für die künftige Prozessvorbereitung. Bevor die Entscheidungen im Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundes veröffentlicht werden, müssen personenbezogene Daten komplett entfernt und durch Pseudonyme ersetzt werden. Dieser Vorgang wurde bis jetzt händisch durchgeführt – eine erhebliche Arbeitsbelastung, die in Zeiten von Personalknappheit umso schwerwiegender ist.
Für unsere Lösung haben das österreichische Bundesministerium für Justiz (BMJ) und das Bundesrechenzentrum (BRZ) den eAward 2022 des Report Verlags in der Kategorie "Machine Learning und Künstliche Intelligenz“ erhalten. Die Jury hat von „perfektem Einsatz von KI bei repetitiven Anwendungen“ und „effizienten Personaleinsatz in der Justiz“ gesprochen. Die „Exportqualität in viele andere Bereiche“ freut uns besonders.

Die Herausforderung
Pseudonyme statt Schwärzung
Damit die Texte verständlich bleiben, sollen die personenbezogenen Daten nicht geschwärzt, sondern pseudonymisiert werden: Identische Elemente wie Namen, Geburtsdaten, Wohnorte, Berufe etc. bekommen identische Pseudonyme.
Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Daten, die Rückschlüsse auf eine Partei zulassen würden, wie auch Informationen, die einen Rückschluss auf eine Sache oder Person ermöglichen. Darüber hinaus gibt es personenbezogene Informationen wie zum Beispiel Namen von Richtern oder Adressen von Gerichtshöfen, die von der Pseudonymisierung ausgenommen sind und daher im Text erhalten bleiben sollen.

Die Lösung
Abgestufte KI-Vorgänge führen mittels NER zum Erfolg
Mit kombiniertem Einsatz verschiedener Algorithmen und künstlicher Intelligenz (NLP: Named Entity Recognition (NER)) zur Pseudonymisierung von Gerichtsentscheidungen automatisieren wir den Vorgang weitestgehend.
So tragen wir dazu bei, dass die Rechte aller Parteien eines Verfahrens auf Datenschutz und Vertraulichkeit gewahrt bleiben – und das mit geringem manuellem Aufwand.
Unsere Lösung ist zukunftsorientiert und skalierbar, da damit nicht nur historische Dokumente, sondern künftig alle anfallenden Inhalte pseudonymisiert werden können. Die Ergebnisqualität ist mit manueller Pseudonymisierung vergleichbar.
Weiterentwicklungen
Speicherung von strukturierten Daten
Künftig können Dokumente für verschiedene Interessengruppen oder Parteien maßgeschneidert aufbereitet werden – je nachdem, welche Details sie einsehen dürfen. Das wird möglich, weil unsere Pseudonymisierungslösung Entitäten wie Richter, Verfahrensbeteiligte und Adressen erkennt, und diese je nach Freigabestufe bedarfsgerecht schwärzen kann.
Diese extrahierten Daten können zudem strukturiert abgelegt werden, um z.B. Beziehungsnetzwerke, Rollen in Verfahren und Erwähnungen bestimmter Personen in unterschiedlichen Dokumenten darstellen zu können.

Bundesministerium Justiz Österreich
Das österreichische Bundesministerium für Justiz (BMJ) ist zuständig für Zivilrecht (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Vertragsversicherungsrecht, Kartellrecht, Konkurs- und Ausgleichsrecht), gerichtliches Strafrecht, die Organisation der Gerichtsbarkeit, die staatsanwaltlichen Behörden, die Justizverwaltung, das Strafvollzugswesen und den Datenschutz.
Die Justiz verlangt eine vollständig digitale und strukturierte Abwicklung der verschiedenen Verfahrensschritte. Der digitale Justizarbeitsplatz (DJA) bildet die Brücke zwischen der analogen und der digitalen Welt und führt den Benutzer durch alle Schritte des digitalisierten Gerichtsverfahrens.
Die Digitalisierung erleichtert die Arbeit von Richtern, Staatsanwälten und Rechtshelfern: In Verhandlungssälen können sie Beweismaterial in Form digitaler Dokumente selbst prüfen und Zeugen im Zeugenstand vorlegen.